Page 67 - Ärzteblatt Thüringen, Juli/August 2026
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Recht
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dig fehlerhafter oder widersprüchlicher Fazit und Hinweise skriptionssoftware mit KI-Unterstüt-
KI-Befunde oder das Unterlassen einer zung sind besondere Sorgfaltspflichten
Plausibilitätsprüfung haftungsrechtlich KI in der Medizin kann die Versorgung zu beachten, selbst wenn diese die di-
besonders relevant. Der Einsatz von KI erheblich verbessern und Arbeitser- agnostischen oder therapeutischen
– selbst bei regulatorischer Zulassung leichterungen bringen. Ihre Anwen- Entscheidungen nicht direkt beein-
als Medizinprodukt – entbindet den dung ändert aber nichts an der Letzt- flusst (und sie damit in der Regel nicht
Arzt nicht von der Pflicht zu einer ei- verantwortung des Arztes und ist nach als Medizinprodukt und Hochrisiko-KI
genständigen medizinischen Bewer- aktuellem Stand mit einer sorgfältigen eingestuft wird). Durch die Verarbei-
tung; die KI ist rechtlich als Werkzeug rechtlichen und organisatorischen Vor- tung von sensiblen Gesundheitsdaten
zu begreifen, nicht als eigenverant- bereitung verbunden. greifen hier ebenfalls die beschriebe-
wortlicher Entscheidungsträger. Dabei nen Regelungen der DSGVO (AV-Ver-
muss man sich des „Black-Box-Prob- Wichtige Hinweise zur Nutzung von KI: trag, Datenschutz-Folgenabschät-
lems“ bewusst sein: Die algorithmi- ■ KI-Ergebnisse kritisch prüfen, mit zung). Der Patient ist mindestens kurz
schen Entscheidungsprozesse aktuel- Befunden und Leitlinien abgleichen über die Nutzung zu informieren, und
ler KI-Systeme sind für den Arzt, und ■ Einsatz, Aufklärung (Funktion, Gren- interne Regelungen müssen sicherstel-
teilweise sogar für die Entwickler, nicht zen, Alternativen) und Einwilligung len, dass Transkripte nicht ungeprüft
oder nur begrenzt nachvollziehbar. dokumentieren übernommen werden.
Dies erhöht die Anforderungen an die ■ Funktionsweise und Limitationen
Plausibilitätskontrolle und die Orientie- des eingesetzten Systems kennen; Abschließend ist zu bemerken, dass
rung an Leitlinien und etablierten Stan- Schulungen nutzen zukünftig auch die Nichtnutzung von KI
dards. ■ Interne SOPs für Einsatz, Auffällig- zur Haftungsfalle werden könnte. Soll-
keiten und Störfälle festlegen ten sich bestimmte Anwendungen der
Aufklärung und Datenschutz KI in der Medizin etablieren und auf
Zusätzlich für selbstständige, nieder- hohem Evidenzniveau bessere Ergeb-
Daneben bleibt die Aufklärung der Pa- gelassene Ärzte: nisse und eine höhere Patientensicher-
tienten über den Einsatz von KI-basier- ■ Betreiberrolle nach EU AI Act: Ver- heit bringen, wäre eine Nichtnutzung
ten Systemen zentral. Dabei ist darü- antwortlichkeiten, Überwachung, möglicherweise als Unterschreitung
ber zu informieren, dass eine KI-Unter- Fehlermanagement des Facharztstandards zu werten. Eine
stützung stattfindet, welche Funktion ■ Auftragsverarbeitungsvertrag mit Beschäftigung mit KI-Anwendungen
diese im diagnostischen oder thera- externem KI-Anbieter und doku- bleibt also nicht zuletzt deshalb sinn-
peutischen Prozess hat, welche spezi- mentierte Datenschutz-Folgenab- voll und notwendig.
fischen Risiken und Grenzen (ein- schätzung sicherstellen; u. a. Über-
schließlich möglicher Fehlbewertun- prüfung von Serverstandorten, Zer-
gen und Intransparenzen) bestehen tifizierung und (Nicht-)Verwendung Erik Scheller
und welche alternativen Methoden zur der Daten zum KI-Training Ärztlicher Referent der Rechtsabteilung
Verfügung stehen. Der Arzt hat deut- Landesärztekammer Thüringen
lich zu machen, dass die ärztliche Ent- Übrigens: Auch bei der Nutzung von Tel. 03641 614-214
scheidung trotz KI-Unterstützung ei- sich immer weiter verbreitender Tran- E-Mail jura@laek-thuringen.de
genverantwortlich bei ihm verbleibt,
und den Einsatz der KI sowie die Ein-
willigung des Patienten nachvollzieh-
bar zu dokumentieren.
Auch der Datenschutz nach der Daten-
schutz-Grundverordnung (DSGVO)
spielt für die zulässige Anwendung von
KI in der Medizin eine große Rolle. Ge-
sundheitsdaten sind hier als besonders
schützenswert definiert, deren Verar- Beilagenhinweis
beitung beim Einsatz externer KI-An-
bieter regelmäßig einen Auftragsverar- In dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der
beitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. RSD Reise Service Deutschland GmbH.
28 DSGVO erfordert. Zudem ist in aller
Regel eine sorgfältig dokumentierte Für den Inhalt ist der Werbungtreibende verantwortlich.
Datenschutz-Folgenabschätzung nach Wir bitten um freundliche Beachtung.
Art. 35 DSGVO durchzuführen.
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