Page 80 - Ärzteblatt Thüringen, Juli/August 2026
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8. In der Zusatz-Weiterbildung „Andrologie“ werden e) in der Kompetenztabelle im Block „Diagnostische
im Kopfteil die bisherigen „Mindestanforderungen gemäß Maßnahmen“ unter „Handlungskompetenz“ die neue
§ 11 WBO“ gestrichen und durch folgende neue Fassung Kompetenz „Notfallsonographie“ angefügt (neue
ersetzt: Zeile 4).
„- Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrank- f) in der Kompetenztabelle im Block „Therapeutische
heiten, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabe- Maßnahmen“ unter „Richtzahl“ die Ziffer „5“ ersatz-
tologie oder Urologie los gestrichen (Zeile 2).
und zusätzlich g) in der Kompetenztabelle im Block „Therapeutische
- Andrologie gemäß Weiterbildungsinhalten unter Ermäch- Maßnahmen“ unter „Kognitive und Methodenkompe-
tigung“. tenz“ die neue Kompetenz „Präklinische palliative
9. In der Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ werden Versorgung und Entscheidungen am Lebensende“
im Kopfteil die bisherigen „Mindesanforderungen gemäß angefügt (neue Zeile 20).
§ 11 WBO“ gestrichen und durch folgende neue Fassung 13. Nach dem Unterabschnitt der Zusatz-Weiterbildung
ersetzt: „Spezielle Viszeralchirurgie“ wird die Überschrift „Unter-
„- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelba- abschnitt 3“ eingefügt.
ren Patientenversorgung 14. In der Zusatz-Weiterbildung „Ärztliches Qualitätsmana-
und zusätzlich gement“ wird die bisherige Kompetenztabelle gestrichen
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ar- und durch die in der Synopse (Anlage der Sechsten Sat-
beitsmedizin/Betriebsmedizin zung zur Änderung der Weiterbildungsänderung der
und zusätzlich Landesärztekammer Thüringen vom 18. Mai 2026*) ent-
- 1.200 Stunden Betriebsmedizin gemäß Weiterbildungs- haltenen Kursinhalte ersetzt.
inhalten unter Ermächtigung“. 15. In der Zusatz-Weiterbildung „Akupunktur“ wird
10. In der Zusatz-Weiterbildung „Dermatopathologie“ wer- a) im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß § 11
den im Kopfteil die bisherigen „Mindestanforderungen WBO“ die Anforderung „und zusätzlich – Akupunktur
gemäß § 11 WBO“ gestrichen und durch folgende neue gemäß Weiterbildungsinhalten unter Ermächtigung“
Fassung ersetzt: ersatzlos gestrichen.
„- Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrank- b) die bisherige Kompetenztabelle gestrichen und durch
heiten die in der Synopse enthaltenen Kursinhalte (Anlage
und zusätzlich der Sechsten Satzung zur Änderung der Weiterbil-
- Dermatopathologie gemäß Weiterbildungsinhalten unter dungsänderung der Landesärztekammer Thüringen
Ermächtigung“. vom 18. Mai 2026*) ersetzt.
11. In der Zusatz-Weiterbildung „Krankenhaushygiene“ wird 16. In der Zusatz-Weiterbildung „Balneologie und Medi-
im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß § 11 zinische Klimatologie“ wird die bisherige Kompetenzta-
WBO“ im 2. Spiegelstrich der Satz „Die Kurs-Weiterbil- belle gestrichen und durch die in der Synopse (Anlage der
dung kann durch 12 Monate Weiterbildung unter Ermäch- Sechsten Satzung zur Änderung der Weiterbildungs-
tigung an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.“ ersatz- änderung der Landesärztekammer Thüringen vom
los gestrichen. 18. Mai 2026*) enthaltenen Kursinhalte ersetzt.
12. In der Zusatz-Weiterbildung „Notfallmedizin“ werden 17. In der Zusatz-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ wird
a) im Kopfteil unter „Definition“ nach dem Wort „Vital- a) im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß
funktionen“ ein Komma und die Worte „insbesondere § 11 WBO“ im 2. Spiegelstrich die Ziffer „100“ ge-
im prähospitalen Bereich“ angefügt. strichen und durch die Ziffer „220“ ersetzt und nach
b) im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß der Wortgruppe „gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungs-
§ 11 WBO“ im 3. Spiegelstrich das Wort „Anleitung“ medizin“ werden alle nachfolgenden bisherigen An-
gestrichen und durch das Wort „Begleitung“ ersetzt. forderungen ersatzlos gestrichen.
c) im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß § 11 b) die bisherige Kompetenztabelle gestrichen und durch
WBO“ nach dem 3. Spiegelstrich die Worte „und die in der Synopse enthaltenen Kursinhalte (Anlage
zusätzlich“ sowie folgender neuer 4. Spiegelstrich der Sechsten Satzung zur Änderung der Weiterbil-
angefügt: dungsänderung der Landesärztekammer Thüringen
„- Notfallmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten un- vom 18. Mai 2026*) ersetzt.
ter Ermächtigung“. 18. In der Zusatz-Weiterbildung „Flugmedizin“ wird
d) in der Kompetenztabelle im Block „Organisatorische, a) im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß § 11
einsatztaktische Grundlagen“ unter „Kognitive und WBO“ im 2. Spiegelstrich nach der Wortgruppe
Methodenkompetenz“ nach den Worten „Strukturen „gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin“ die nachfolgende
des deutschen Rettungsdienstes“ die Worte „ein- bisherige Anforderung ersatzlos gestrichen.
schließlich Telenotfallmedizin“ eingefügt (Zeile 2). b) die bisherige Kompetenztabelle gestrichen und durch
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