Page 80 - Ärzteblatt Thüringen, Juli/August 2026
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          8.  In der Zusatz-Weiterbildung „Andrologie“ werden     e)   in der Kompetenztabelle im Block „Diagnostische
             im Kopfteil die bisherigen „Mindestanforderungen gemäß    Maßnahmen“ unter „Handlungskompetenz“ die neue
             § 11 WBO“ gestrichen und durch folgende neue Fassung    Kompetenz „Notfallsonographie“ angefügt (neue
             ersetzt:                                                Zeile 4).
             „- Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrank-  f)   in der Kompetenztabelle im Block „Therapeutische
               heiten, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabe-  Maßnahmen“ unter „Richtzahl“ die Ziffer „5“ ersatz-
               tologie oder Urologie                                 los gestrichen (Zeile 2).
             und zusätzlich                                       g)   in der Kompetenztabelle im Block „Therapeutische
             - Andrologie gemäß Weiterbildungsinhalten unter Ermäch-  Maßnahmen“ unter „Kognitive und Methodenkompe-
             tigung“.                                                tenz“ die neue Kompetenz „Präklinische palliative
          9.  In der Zusatz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ werden   Versorgung und Entscheidungen am Lebensende“
             im Kopfteil die bisherigen „Mindesanforderungen gemäß    angefügt (neue Zeile 20).
             § 11 WBO“ gestrichen und durch folgende neue Fassung   13. Nach dem Unterabschnitt der Zusatz-Weiterbildung
             ersetzt:                                             „Spezielle Viszeralchirurgie“ wird die Überschrift „Unter-
             „- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelba-  abschnitt 3“ eingefügt.
             ren Patientenversorgung                          14.  In der Zusatz-Weiterbildung „Ärztliches Qualitätsmana-
             und zusätzlich                                       gement“ wird die bisherige Kompetenztabelle gestrichen
             - 360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ar-  und durch die in der Synopse (Anlage der Sechsten Sat-
              beitsmedizin/Betriebsmedizin                        zung zur Änderung der Weiterbildungsänderung der
             und zusätzlich                                       Landesärztekammer Thüringen vom 18. Mai 2026*) ent-
             - 1.200 Stunden Betriebsmedizin gemäß Weiterbildungs-  haltenen Kursinhalte ersetzt.
             inhalten unter Ermächtigung“.                    15. In der Zusatz-Weiterbildung „Akupunktur“ wird
          10.  In der Zusatz-Weiterbildung „Dermatopathologie“ wer-  a)   im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß § 11
             den im Kopfteil die bisherigen „Mindestanforderungen    WBO“ die Anforderung „und zusätzlich – Akupunktur
             gemäß § 11 WBO“ gestrichen und durch folgende neue      gemäß Weiterbildungsinhalten unter Ermächtigung“
             Fassung ersetzt:                                        ersatzlos gestrichen.
             „- Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrank-  b)   die bisherige Kompetenztabelle gestrichen und durch
             heiten                                                  die in der Synopse enthaltenen Kursinhalte (Anlage
             und zusätzlich                                          der Sechsten Satzung zur Änderung der Weiterbil-
             - Dermatopathologie gemäß Weiterbildungsinhalten unter   dungsänderung der Landesärztekammer  Thüringen
             Ermächtigung“.                                          vom 18. Mai 2026*) ersetzt.
          11.  In der Zusatz-Weiterbildung „Krankenhaushygiene“ wird   16. In der Zusatz-Weiterbildung „Balneologie und Medi-
             im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß § 11   zinische Klimatologie“ wird die bisherige Kompetenzta-
             WBO“ im 2. Spiegelstrich der Satz „Die Kurs-Weiterbil-  belle gestrichen und durch die in der Synopse (Anlage der
             dung kann durch 12 Monate Weiterbildung unter Ermäch-  Sechsten Satzung zur Änderung der Weiterbildungs-
             tigung an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.“ ersatz-  änderung der Landesärztekammer Thüringen vom
             los gestrichen.                                      18. Mai 2026*) enthaltenen Kursinhalte ersetzt.
          12. In der Zusatz-Weiterbildung „Notfallmedizin“ werden  17.  In der Zusatz-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ wird
             a)  im Kopfteil unter „Definition“ nach dem Wort „Vital-  a)   im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß
                 funktionen“ ein Komma und die Worte „insbesondere   § 11 WBO“ im 2. Spiegelstrich die Ziffer „100“ ge-
                 im prähospitalen Bereich“ angefügt.                 strichen und durch die Ziffer „220“ ersetzt und nach
             b)   im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß      der Wortgruppe „gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungs-
                 § 11 WBO“ im 3. Spiegelstrich das Wort „Anleitung“   medizin“ werden alle nachfolgenden bisherigen An-
                 gestrichen und durch das Wort „Begleitung“ ersetzt.  forderungen ersatzlos gestrichen.
             c)   im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß § 11   b)   die bisherige Kompetenztabelle gestrichen und durch
                 WBO“ nach dem 3. Spiegelstrich die Worte „und       die in der Synopse enthaltenen Kursinhalte (Anlage
                 zusätzlich“ sowie folgender neuer 4. Spiegelstrich   der Sechsten Satzung zur Änderung der Weiterbil-
                 angefügt:                                           dungsänderung der Landesärztekammer  Thüringen
                 „- Notfallmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten un-  vom 18. Mai 2026*) ersetzt.
                 ter Ermächtigung“.                           18.  In der Zusatz-Weiterbildung „Flugmedizin“ wird
             d)   in der Kompetenztabelle im Block „Organisatorische,   a)   im Kopfteil unter „Mindestanforderungen gemäß § 11
                 einsatztaktische Grundlagen“ unter „Kognitive und   WBO“  im  2.  Spiegelstrich  nach  der  Wortgruppe
                 Methodenkompetenz“ nach den Worten „Strukturen      „gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin“ die nachfolgende
                 des deutschen Rettungsdienstes“ die Worte „ein-     bisherige Anforderung ersatzlos gestrichen.
                 schließlich Telenotfallmedizin“ eingefügt (Zeile 2).  b)   die bisherige Kompetenztabelle gestrichen und durch




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