Page 76 - Ärzteblatt Thüringen, Juli/August 2026
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          Sechste Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung
          der Landesärztekammer Thüringen vom 18. Mai 2026



          Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen   für Radiologen
          hat in ihrer Sitzung am 24. September 2025 beschlossen:  Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie
                                                                 Zusatz-Weiterbildung Plastische und Ästhetische
          Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thürin-  Operationen
          gen vom 18. März 2020 (www.laek-thueringen.de), zuletzt   Zusatz-Weiterbildung Proktologie
          geändert durch Fünfte Satzung zur Änderung der Weiterbil-  Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnsotik für Nuklear-
          dungsordnung vom 8. Oktober 2024 (Ärzteblatt Thüringen,   mediziner
          November 2024, S. 53), wird wie folgt geändert:        Zusatz-Weiterbildung Spezielle Kardiologie für Er-
                                                                 wachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)
          Artikel 1                                              Zusatz-Weiterbildung Spezielle Kinder- und
                                                                 Jugend-Urologie
          I. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:     Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie
                                                                 Zusatz-Weiterbildung Transplantationsmedizin
          1.  In Abschnitt B (Gebiete, Facharzt- und Teilgebietskompe-  Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin
             tenzen) werden                                      Unterabschnitt 2
             a)   unter dem Gebiet „Chirurgie“ unter „Facharzt/Fachärz-  Zusatz-Weiterbildung Allergologie
               tin für Orthopädie und Unfallchirurgie“ folgende neue   Zusatz-Weiterbildung Andrologie
               Teilgebiete eingefügt:                            Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
               aa) Teilgebiet Orthopädische Rheumatologie        Zusatz-Weiterbildung Dermatopathologie
               bb) Teilgebiet Spezielle Orthopädische Chirurgie  Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische
               cc) Teilgebiet Spezielle Unfallchirurgie          Exfoliativ-Zytologie
             b)   unter dem Gebiet „Kinder- und Jugendmedizin“ unter   Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene
               „Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin“   Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik
               folgende neue Teilgebiete eingefügt:              Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
               aa) Teilgebiet Kinder- und Jugend-Endokrinologie und   Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin
               -Diabetologie                                     Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
               bb) Teilgebiet Kinder- und Jugend-Gastroenterologie  Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse
             c)   unter dem Gebiet „Kinder- und Jugendmedizin“ unter   Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
               „Teilgebiet Kinder- und Jugend-Kardiologie“ folgende   Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen
               neue Teilgebiete eingefügt:                       Zusatz-Weiterbildung Schlafmedizin
               aa) Teilgebiet Kinder- und Jugend-Nephrologie     Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
               bb) Teilgebiet Kinder- und Jugend-Pneumologie     Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie
               cc) Teilgebiet Kinder- und Jugend-Rheumatologie   Unterabschnitt 3
          2.  Der bisherige Abschnitt C (Zusatz-Weiterbildungen) wird   Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement
             gestrichen  und  durch  folgende  neue  Fassung  (Struktur)   Zusatz-Weiterbildung Akupunktur
             ersetzt:                                            Zusatz-Weiterbildung Balneologie und Medizinische
             „Unterabschnitt 1                                   Klimatologie
             Zusatz-Weiterbildung Diabetologie                   Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin
             Zusatz-Weiterbildung Geriatrie                      Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin
             Zusatz-Weiterbildung Hämostaseologie                Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin
             Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie                  Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
             Zusatz-Weiterbildung Immunologie                    Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin
             Zusatz-Weiterbildung Infektiologie                  Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
             Zusatz-Weiterbildung Intensivmedizin                Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische
             Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanz-       Grundversorgung
             tomographie
             Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend-Orthopädie  II. § 2a wird wie folgt geändert:
             Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin  1.  In Absatz 2 werden die Worte „unter Anleitung eines Wei-
             Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie      terbildungsermächtigten“ ersatzlos gestrichen.
             Zusatz-Weiterbildung Medikamentöse Tumortherapie  2.  Es wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
             Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik       „Stationäre Akutversorgung zeichnet sich aus durch eine



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