Page 77 - Ärzteblatt Thüringen, Juli/August 2026
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stationäre Behandlung von Patienten aus einem unaus- Die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden die neuen Sätze 4 bis 6.
gelesenen Patientenkollektiv in Bezug auf Diagnosen und Im neuen Satz 6 wird der bisherige Wortlaut gestrichen
Altersstruktur, die wegen einer akuten, unvorhergesehe- und durch folgenden neuen Wortlaut ersetzt:
nen Erkrankung in einem Krankenhaus mit einer Auf- „Die Ermächtigung kann grundsätzlich für eine Facharzt-
nahmebereitschaft von 24 Stunden an sieben Tagen in der weiterbildung und insgesamt für höchstens drei Weiterbil-
Woche aufgenommen werden.“ dungen erteilt werden.“
3. Die bisherigen Absätze 4 bis 11 werden zu den Absätzen 5. In Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort „eines“ das Wort
5 bis 12. „Arztes“ eingefügt und die Worte „befindlichen Arztes“
4. Im neuen Absatz 8 wird in Satz 1 das Wort „Weiterzubil- werden gestrichen.
denden“ gestrichen und durch die Worte „Arzt in Weiter- 6. In Absatz 3 Satz 2 wird nach dem Wort „dem“ das Wort
bildung“ ersetzt. „Arzt“ eingefügt, die Worte „befindlichen Arzt“ werden
gestrichen und nach dem Wort „im“ wird das Wort „elek-
III. § 4 wird wie folgt geändert: tronischen“ eingefügt.
Der bisherige Absatz 2 wird gestrichen und durch folgenden 7. In Absatz 4 Satz 1 werden die Worte „jedoch im Einzelfall“
neuen Absatz 2 ersetzt: ersatzlos gestrichen.
„Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen angemessen vergüteter 8. Absatz 7 wird wie folgt neu gefasst:
ärztlicher Berufstätigkeit. Facharzt- und Teilgebiets-Weiter- „Weiterbildungsermächtigte/Weiterbildungsstätten kön-
bildungen gemäß Abschnitt B und Zusatz-Weiterbildungen nen sich im Rahmen einer Verbundermächtigung zur Ver-
gemäß Abschnitt C Unterabschnitt 1 erfolgen unter Anleitung mittlung von Kompetenzen und/oder Weiterbildungszeiten
zur Weiterbildung ermächtigter Ärzte an zugelassenen Weiter- bzw. Mindestanforderungen einer Bezeichnung zusam-
bildungsstätten. Zusatz-Weiterbildungen gemäß Abschnitt C menschließen. Die am Verbund beteiligten Weiterbil-
Unterabschnitt 2 erfolgen berufsbegleitend unter Anleitung dungsermächtigten/Weiterbildungsstätten schließen zu
zur Weiterbildung ermächtigter Ärzte. Zusatz-Weiterbildungen diesem Zweck einen Vertrag, in dem insbesondere Rege-
gemäß Abschnitt C Unterabschnitt 3 erfolgen im Rahmen von lungen zum Ablauf der Weiterbildung getroffen werden.“
Kursweiterbildungen.“
V. § 6 wird wie folgt geändert:
IV. § 5 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 wird im vierten Spiegelstrich nach dem Wort „im“
1. Der bisherige Absatz 1 wird gestrichen und durch folgen- das Wort „elektronischen“ eingefügt und die Angabe „§ 2a Ab-
den neuen Absatz 1 ersetzt (bisheriger Absatz 6): satz 7“ gestrichen und durch die Angabe „§ 2a Absatz 8“ ersetzt.
„Die Ermächtigung wird auf Antrag von der Ärztekammer
erteilt. Dem Antrag ist ein gegliedertes Programm für die VI. § 8 wird wie folgt geändert:
Weiterbildung zum Facharzt, in Teilgebieten oder Zu- 1. In Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort „Der“ das Wort
satz-Weiterbildungen, für die die Ermächtigung beantragt „Arzt“ eingefügt, die Worte „befindliche Arzt“ werden ge-
wird, beizufügen. Dabei kann auf einen von der Ärztekammer strichen, nach dem Wort „dem“ wird das Wort „elek-
fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan Bezug genommen tronischen“ eingefügt und die Angabe „§ 2a Absatz 7“ wird
werden. Der zur Weiterbildung ermächtigte Arzt muss das gestrichen und durch die Angabe „§ 2a Absatz 8“ ersetzt.
gegliederte Programm den unter seiner Verantwortung Wei- 2. In Absatz 1 Sätze 2 und 3 wird jeweils nach dem Wort „im“
terzubildenden aushändigen. Die Ärztekammer führt ein Ver- das Wort „elektronischen“ eingefügt.
zeichnis der ermächtigten Ärzte und der Weiterbildungsstät- 3. In Absatz 1 wird folgender neuer Satz 4 angefügt:
ten mit Angaben über den Umfang der Ermächtigung.“ „Im Rahmen von Zusatz-Weiterbildungen gemäß Ab-
2. Der bisherige Absatz 6 entfällt durch die Änderung unter 1. schnitt C Unterabschnitt 3 ist kein elektronisches Logbuch
Die bisherigen Absätze 7 und 8 werden zu den Absätzen 6 gemäß § 2a Absatz 8 zu führen.“
und 7. 4. In Absatz 2 werden die Worte „zur Weiterbildung er-
3. Im neuen Absatz 1 wird in Satz 4 das Wort „Weiterzubil- mächtigten“ gestrichen und durch die Worte „Weiterbil-
denden“ gestrichen und durch die Worte „tätigen Ärzte in dungsermächtigten“ ersetzt und nach dem zweiten Wort
Weiterbildung“ ersetzt. „dem“ wird das Wort „Arzt“ eingefügt sowie die Worte
4. In Absatz 2 werden die neuen Sätze 2 und 3 eingefügt: „befindlichen Arzt“ gestrichen.
„Die fachliche Eignung setzt insbesondere voraus, dass der
Arzt bei Antragstellung, spätestens aber binnen eines Jahres VII. § 9 wird wie folgt geändert:
ab Antragstellung einen Nachweis über die Teilnahme an ei- 1. In Absatz 1 Satz 1 wird nach dem Wort „dem“ das Wort
ner anerkannten Fortbildungsmaßnahme für Weiterbildungs- „Arzt“ eingefügt und die Worte „befindlichen Arzt“ werden
ermächtigte sowie ein gültiges Fortbildungszertifikat vorlegt. gestrichen.
Das Erfordernis der Teilnahme an einer anerkannten Fort- 2. In Absatz 2 werden die Worte „in der Weiterbildung befind-
bildungsmaßnahme für Weiterbildungsermächtigte gilt für lichen“ gestrichen und nach dem Wort „Arztes“ werden die
Antragstellungen ab dem 01.01.2026.“ Worte „in Weiterbildung“ eingefügt.
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