Page 58 - Ärzteblatt Thüringen, Mai 2026
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(2) Das Wahlergebnis ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. § 30 Konstituierung der Kammerversammlung
Die Wahlniederschrift ist doppelt anzufertigen und von allen
Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen. (1) Die Kammerversammlung konstituiert sich frühestens eine
(3) Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis nach Landeslis- Woche und spätestens vier Wochen nach Verstreichen der
ten und Wahlkreislisten fest und teilt es schriftlich dem Einspruchsfrist nach § 28.
Kammervorstand und der Aufsichtsbehörde mit. Der Leiter (2) Der Leiter des Wahlausschusses gibt der Kammerversamm-
des Wahlausschusses veröffentlicht das Wahlergebnis im lung das Wahlergebnis bekannt. Das Wahlergebnis wird
Ärzteblatt Thüringen. durch Beschluss der Kammerversammlung bestätigt. Der
(4) Der Leiter des Wahlausschusses benachrichtigt die Gewähl- Wahlausschuss wird durch die Kammerversammlung ent-
ten mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Er- lastet.
halt der Nachricht über ihre Wahl über die Annahme der (3) Die Kammerversammlung wählt auf der konstituierenden
Wahl schriftlich zu äußern. Sitzung den Vorstand der Landesärztekammer Thüringen.
(5) Die Wahl gilt auch als angenommen, wenn innerhalb dieser
Frist keine Erklärung eingeht; hierauf ist in der Aufforderung § 31 Wahlkosten
nach Abs. 4 hinzuweisen.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
§ 28 Einspruch trägt die Landesärztekammer Thüringen.
(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte bin- § 32 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
nen zwei Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses
nach § 27 Abs. 3 Satz 2 beim Wahlausschuss Einspruch erhe- (1) Wahlunterlagen sind
ben. Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass a) die Bestätigungsscheine nach § 17 Abs. 4a).
gegen die Rechtsvorschriften verstoßen wurde. b) die Stimmzettel für die Landeslisten und Stimmzettel für
(2) Über den Einspruch entscheidet die Aufsichtsbehörde. Die die Wahlkreislisten,
Entscheidung ist zu begründen und dem Einspruchsführer c) die Wahlniederschrift.
zuzustellen. (2) Die Wahlunterlagen werden bei der Landesärztekammer
(3) Eine Wahl ist ganz oder teilweise für ungültig zu erklären, unter Verschluss aufbewahrt oder auf einem elektronischen
wenn der Verstoß geeignet war, das Ergebnis der Wahl zu Speichermedium gesichert und können nach der folgenden
beeinflussen. Sie ist insoweit spätestens 6 Monate nach Ein- Wahl vernichtet – im Falle einer elektronischen Wahl ge-
tritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Ungültigkeit löscht – werden.
zu wiederholen.
§ 33 Gleichstellungsbestimmung
V. Abschnitt
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten
Schlussbestimmungen jeweils in weiblicher und männlicher Form.
§ 29 Verfahren bei Ausscheiden von Mitgliedern aus der § 34 Inkrafttreten
Kammerversammlung
Diese Wahlordnung der Landesärztekammer Thüringen tritt am
(1) Lehnt ein nach einer Wahlkreisliste gewähltes Mitglied der ersten Tag des Monats nach Veröffentlichung im Ärzteblatt Thü-
Kammerversammlung die Wahl ab, verliert seinen Mitglieds- ringen in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung der Landes-
status oder scheidet aus sonstigen Gründen aus, so rückt ärztekammer Thüringen vom 24. September 1994 (Ärzteblatt
der Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmenzahl auf der Thüringen 1995, Sonderheft 1, S. 1), zuletzt geändert durch
betreffenden Wahlkreisliste nach. Sind keine Nachfolgekan- Vierte Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Landesärz-
didaten mehr vorhanden, so wird der entsprechende Sitz tekammer Thüringen vom 23. Mai 2022 (Ärzteblatt Thüringen,
über den ersten Nachfolgekandidaten der Landeslisten be- Juli/August 2022, S. 61) außer Kraft.
setzt, § 8 Abs. 5 gilt entsprechend.
(2) Lehnt ein nach einer Landesliste gewähltes Mitglied der Die Neufassung der Wahlordnung der Landesärztekammer Thü-
Kammerversammlung die Wahl ab, verliert seinen Mitglieds- ringen wurde mit Schreiben vom 26. März 2026, Az.: 1060-41-
status oder scheidet aus sonstigen Gründen aus, so rückt 6287/61 40125/2026 durch das Thüringer Ministerium für So-
der entsprechende Kandidat der gleichen unter § 8 Abs. 2 ziales, Gesundheit, Arbeit und Familie genehmigt.
genannten Vereinigung, der die nächstmeisten Stimmen auf
sich vereinigen konnte, nach. Die vorstehende Wahlordnung wird hiermit ausgefertigt und im
(3) Der Vorstand der Landesärztekammer Thüringen stellt das Ärzteblatt Thüringen verkündet.
Nachrücken der Mitglieder der Kammerversammlung fest.
(4) Soweit während der Legislaturperiode ein Mitglied der Kam- Jena, den 26. März 2026
merversammlung auf sein Amt verzichtet, ist diese Ent- Dr. med. Hans-Jörg Bittrich
scheidung unwiderruflich. Präsident
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